Alle Mannschaften des SV Wagenhofen/Ballersdorf werden derzeit (Stand: 15. Mai 2020) keinen eingeschränkten Trainingsbetrieb durchführen

Stand: 15.05.2020


 Liebe Sportlerinnen, Sportler, Fans und Gönner des SVW´s,

 

der BVF bietet seit Montag, den 11.05.2020 ein eingeschränktes Fußballtraining unter strengen Auflagen (u.a. keine Nutzung von Umkleidekabinen, kontaktfreie Durchführung, Einhaltung vom Mindestabstand zwischen zwei Personen von mindestens 1,5 Metern) an. Auch eine Freigabe der Gemeinde und dem Landratsamt ist Voraussetzung um dies zu ermöglichen.

 

Alle Mannschaften des SV Wagenhofen/Ballersdorf werden derzeit (Stand: 15. Mai 2020) keinen eingeschränkten Trainingsbetrieb durchführen. Gründe dafür sind zum einen die Auflagen, die keinen vernünftigen Trainingsbetriebs sicher stellen und zum anderen ist keine Freigabe des Sportgeländes durch die Gemeinde bis mindestens Ende Mai erteilt.

 

Wir werden euch natürlich zum aktuellen Stand auf dem Laufenden halten.

 

Alle Informationen hierzu findet Ihr unter folgendem Link:
BFV-Leitfaden zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Trainingsbetriebs in Bayern (aktualisierte Fassung vom 14. Mai 2020)

(Quelle: bfv.de - sollte der Link nicht funktionieren, dann klicken sie hier. Grund könnte eine aktualisierte Version des Dokumentes vom BFV sein)

Fragen, Antworten & Aufklärung zum eingeschränkten Trainingsbetrieb

 

Wir danken Euch für Euer Verständnis.
Bleibt gesund.


 Hier ein paar Punkte der Vorgaben für ein eingeschränkten Trainingsbetrieb:

  • Unterweisung aller Trainer, Betreuer und Spieler in die Vorgaben zum Trainingsbetrieb, die Maßnahmen des Vereins und des verantwortungsvollen Umgangs damit. Die getroffenen Regeln und Hygienevorschriften werden zudem gut ersichtlich am Eingang ausgehängt und sollten am besten allen vorab zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel in einem Rundbrief per E-Mail, o.ä.
  • Anwesenheitslisten führen, um etwaige Infektionsketten besser nachverfolgen zu können.
  • Check-Listen aller Teilnehmer (Trainer, Betreuer, Spieler) zur Abfrage von Symptomen führen.
  • Die Teilnehmer reisen möglichst zu Fuß, mit dem Fahrrad oder in privaten PKW einzeln in Sportkleidung an. Fahrgemeinschaften sind zu vermeiden.
  • Verlassen des Sportgeländes direkt nach dem Training; das Duschen erfolgt zu Hause.
  • Bei einer Abreise mit dem PKW erfolgt nach dem Training der Wechsel von durchnässten oder verschwitzten Kleidungsstücken im Fahrzeug.
  • Kein Abklatschen, in den Arm nehmen und gemeinsames Jubeln.
  • Trainingsleibchen werden nur dann genutzt, wenn die Spieler ihr eigenes Leibchen mit zum Training bringen und es auch ausschließlich von ihnen selbst getragen wird. Alternative: die Leibchen werden vom Trainer zu Beginn des Trainings ausgegeben und während des Trainings nur von einem Spieler genutzt. Nach jedem Training werden die Leibchen unter Verwendung von Einmalhandschuhen eingesammelt und bei 60 Grad gewaschen.
  • Nicht erlaubt ist das klassische Fußball spielen („Abschlussspiel“), auch nicht unter Einhaltung der Mindestabstände.
  • Die Feldspieler bewegen die Bälle auf dem Platz ausschließlich mit dem Fuß. Ausschließlich ein Torwarthandschuhe tragender Torhüter darf den Ball mit den Händen berühren.
  • Die Belegung eines Sportplatzes erfolgt durch maximal vier Kleingruppen. Jede Kleingruppe besteht aus maximal fünf Personen (inklusive Trainer/Betreuer).
  • Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld.

 

Alle Punkte des BFV Leitfaden finden sie im nachfolgendem Link:

BFV-Leitfaden zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Trainingsbetriebs in Bayern (aktualisierte Fassung vom 14. Mai 2020)